Was sagt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser aus?

Die meisten Länder setzen die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser in ihr Landesrecht um. Die Verordnung verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen zur Eigenüberwachung. Sie umfasst alle Stationen der jeweiligen Wasseranlage. Das hängt mit den Einzugs- und Wasserschutzgebieten zusammen. Um die Fauna vor schädigenden Einflüssen zu schützen, werden auch die Wasserzähler der kundenspezifischen Anlagen in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Ein wesentliches Ziel besteht darin, die Beschaffenheit des Wassers und dessen Veränderungen frühzeitig zu erkennen und passende Maßnahmen einzuleiten. Dabei kommt es auch darauf an, das Trinkwasserreservoir im Sinne der Bevölkerung zu schützen.
Handelt es sich beispielsweise um wesentliche Abwassereinleitungen, dann bauen die Betreiber Wasserstandsmeßgeräte zur Überwachung ein. Mit ihnen werden die Füllstände und Benutzungszeiten festgehalten. Aus ihnen ergeben sich Überlaufmengen, die spezifische individuelle Dauer sowie ihre Häufigkeit. Dazu gehören beispielsweise Regenklärbecken, Stauraumkanäle und Düker.

Nun sollte man sich den Bauwerken und Aggregaten zuwenden. Unter sie fallen sowohl Pumpen, Kanäle als auch Schächte. Jede Prüfung steht und fällt mit dem objektiven Überwachungsbericht. In ihm werden die Bauwerke sowie ihre jeweiligen Zustände beschrieben. Dazu kommt die Funktion der Kanalisation. Der Verantwortliche muss die zugrundeliegende Dokumentation mindestens einmal im Vierteljahr gegenzeichnen. Sobald die jeweilige Unterschrift vorliegt, liegt das Papier mindestens drei Jahre in der Betriebsstelle aus. Zur vollständigen Akte gehören auch die Unfallverhütungsvorschriften, auf die sich alle Beteiligten beziehen können. Die zuständige Behörde hat also drei Jahre Zeit, um die Unterlagen einzusehen.

Bei der Prüfung der Schächte suchen die Mitarbeiter in erster Linie nach Ablagerungen und Schäden. Die Kontrollen erfolgen optisch oder durch Begehungen. Um jederzeit einen Überblick zu bekommen, gibt es in speziellen Fällen eine Kanalfernsehuntersuchung. Die Prüfung erfolgt meistens im Abstand von zwei Jahren. Alternativ wird sie nach dem jeweiligen Einsatz- und Spülplan vorgenommen. Auf diesem Weg schaffen die Mitarbeiter im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser pro Jahr bis zu zehn Prozent der Kanäle. Das bedeutet, dass sie innerhalb von zehn Jahren das gesamte Netz überwachen und ausbessern. Dagegen werden Schachtbauwerke nur in Augenschein genommen. Diese Beurteilungen finden bei der Begehung der Kanäle statt.

In diesem Zusammenhang werden auch die Düker begutachtet. Es handelt sich um Abwasserröhren, die zur Überbrückung eingesetzt werden. In ihnen lagern sich ebenfalls Reststoffe ab, die in regelmäßigen Abständen entsorgt werden müssen. Sie unterliegen meistens einer halbjährigen Kontrolle, bei der die Mitarbeiter alle notwendigen Aufgaben ausführen.

Abwasser- und Hochwasserpumpen bilden das Rückgrat der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Sie werden nach den Betriebsangaben der Hersteller kontrolliert. Funktionsprüfungen können in monatlichen Abstanden erfolgen, wenn die Aggregate nicht regelmäßig in Betrieb genommen worden sind. Dazu kommen Alarm- und Signalanlagen, die im Notfall ordnungsgemäß funktionieren sollen.

Dazu kommt der Regenwasserabfluss, der über überirdische Wege direkt oder über ein Reinigungsfilter in den öffentlichen Kanälen abgeleitet wird. aqua_plan Ingenieurgesellschaft für Problemlösungen in Hydrologie und Umweltschutz mbH ist der Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen im Bereich Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.

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